ERFASSUNG PRÜFPFLICHTIGER ARBEITSMITTEL gem. AM-VO
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Arbeitsmittel Prüfung gem.ASchG bzw. AM-VO
Sowohl das Arbeitnehmerschutzgesetz als auch die Arbeitsmittelverordnung(AM-VO) verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Zu unterscheiden sind hierbei "Überprüfungen" nach der AM-VO und "Prüfungen" nach der Herstellervorschriften und den maschinenspezifischen Vorschriften und Regeln der Normen und Verordnungen.
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Pruefpflichten/
Überprüfungen im Hinblick auf die sicherheitstechnische Eignung von Arbeitsmitteln des Betriebes gehören zum Aufgabenkatalog der Fachkräfte für AM-VO Prüfungen festgehalten im BGBI. II 164/2000. Sie legen hierbei auch im Auftrag des Arbeitgebers die Anlässe für Prüfungen fest.
Diese Prüfungen werden je nach Anlass von:
- Befähigten Personen gem. BGBI. II 140/2000 ( aber nur §8 der AM-VO
- Technische Büros (Maschinenbau und Elektrotechnik)
- Ziviltechniker
- Akkreditierte Prüf-, Überwachngs- und Zertifizierungsstellen